von Gutteck am 16.08.2007, 12:31
Werden Ferienunterkünfte im deutschen Inland direkt gemietet, gilt das deutsche Reiserecht. Dann sind Urlauber durch das verbraucherfreundliche deutsche Reiserecht geschützt. Ferienhausanbieter unterliegen nach deutscher Rechtsprechung dem Reisevertragsrecht, wenn sie Ferienunterkünfte wie Reiseveranstalter in Katalogen oder Internetportalen anbieten. Treten Mängel oder Reiserücktrittsgründe auf, ist für Urlauber nachdem der Vermieter informiert wurde, die Reiseagentur bzw. der Reiseveranstalter direkter Ansprechpartner. Preisminderungen können ggf. geltend gemacht werden und die Storno-Sätze sind nach deutschem Reiserecht genau geregelt.
Übrigens: Werden Ferienobjekte im Ausland direkt gemietet, gilt in der Regel das Mietrecht des betreffenden Reiselandes. Wenn Probleme auftreten, wird es für Urlauber schwierig, zu ihrem Recht zu kommen. Gerichtsstand ist oft das Reiseland. Das kann teuer werden.
Besser: über deutsche Reiseagenturen oder –veranstalter buchen.
Tipp: In jedem Fall lohnt sich –insbesondere bei Urlaub mit Kindern- eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bei anerkanntem Reiserücktrittsgrund (u.a. Krankheit oder Todesfall eines Mitreisenden oder nicht mitreisenden Familienmitgliedes, Arbeitslosigkeit, ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit z.B. wegen komplizierter Schwangerschaft) trägt eine Reiseversicherung den Hauptteil anfallender Stornierungskosten.